Spielverlegungen

Aktuelle Infos vom Tischtennisverein Siegelbach

Ausgabe vom 24.10.2012

Spielverlegungen

Aus gegebenen Anlaß eine wichtige Mitteilung an alle Mannschaftsführer:

Auszug der Wettspielordnung:

Verlegen von Spielterminen

12.1

Verlegungen der von der zuständigen Stelle festgesetzten Spieltermine und Anfangszeiten sind grundsätzlich nicht zulässig.

12.2

Ausgenommen ist für alle Spielklassen im PTTV die von beiden Mannschaften vereinbarte und über TT-Info beantragte und abgewickelte Vorverlegung eines Spiels auf einen früheren Zeitpunkt, der von beiden Mannschaften als verbindlich akzeptiert und vom jeweiligen Klassenleiter in TT-Info bestätigt wurde. In denPfalzligen muss dieser gemeinsame Antrag dem Klassenleiter spätestens 7 Tage vor dem neuen Spieltermin vorliegen. Wird diese Frist unterschritten, kann derKlassenleiter einen Verlegungsantrag ablehnen. In den Pfalzligen sind pro  Mannschaft und Halbrunde maximal 3 Vorverlegungen möglich.Der Klassenleiter ändert in TT-Info Spieltermin und/oder Spielbeginn. Eigenmächtig verlegte Spiele werden gem. Kostenordnung geahndet.

12.6

Bei einem Antrag auf Spielverlegung ist stets die Entscheidung des Klassenleiters abzuwarten.
Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den Heimverein als kampflos verloren gewertet.

Kurz und Knapp bedeutet das, solange der Spielleiter keine Genehmigung in tt-info erteilt hat, bleibt es beim offiziellen Termin !

Ausnahme:

Nachverlegen von Spielen

Ab der Saison 2013/2014 ist es in gegenseitigem Einverständnis möglich, Meisterschaftsspiele des 1. und 2. Spieltags der Vorrunde und der Rückrunde bis zum amtlichen Termin des folgenden Spieltags nachzuverlegen.

 

Dieser Beitrag wurde unter TTV Siegelbach veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.