Ehrenordnung

                                                                               §1

In Anerkennung besonderer Verdienste um den TTV Siegelbach e.V. können Mitglieder geehrt werden. Die Ehrungen bestehen in der Vergabe von Erinnerungsgaben, von Vereinsnadeln und in Ernennung zu Ehrenmitgliedern.

                                                                               §2

Zuständig für die Verleihung von Erinnerungsgaben und Ehrennadeln ist der Gesamtvorstand. Ernennungen zu Ehrenmitgliedern nimmt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Gesamtvorstandes vor.

                                                                                §3

Erinnerungsgaben können verliehen werden an:

1. Mitglieder des Vorstandes, die nach langjähriger Tätigkeiten ausscheiden.

2. Mitglieder, die sich in Teilbereichen der Vereinsarbeit hervorgetan und engagiert haben.

3. Spieler, die eine langjährige aktive Laufbahn beenden.

4. Mannschaften und Betreuer, die eine Meisterschaft errungen haben.

Entsprechende Vorschläge unterbreiten die Gremien des Vereins bzw. Mitglieder des Gesamtvorstandes.

                                                                                   §4

Vereinsehrennadeln werden an volljährige Mitglieder verliehen:

1. Die silberne Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 25 Jahre ununterbrochen Mitglied im Verein war.

2. Die goldene Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 40 Jahre ununterbrochen Mitglied im Verein war.

In besonderen Fällen kann der Gesamtvorstand von einer zeitlichen Bestimmung oder Voraussetzung Abstand nehmen.

                                                                                    §5

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein außerordentliche Verdienste erworben hat oder wer nach dem Erhalt der goldenen Ehrennadel weiterhin aktiv tätig war.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

                                                                                    §6

Über die vorgenannten Ehrungen werden Urkunden ausgestellt.

                                                                                    §7

Über den Zeitpunkt der Verleihungen bzw. Ehrungen entscheidet der Gesamtvorstand.

                                                                                    §8

Ehrungen können vom Gesamtvorstand, Ernennungen von der Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.

                                                                                     §9

Geschenke:

Vereinsmitgliedern können bei besonderen Anlässen Geschenke überreicht werden. Voraussetzung ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft.

1. Geburtstage von 50, 60, 70, 75, 80, 85, 90, 95 und 100 Jahren

2. Hochzeiten aktiver Spieler/-innen

3. Krankenhausaufenthalt aktiver Spieler/-innen

Die Art von Geschenken werden von Fall zu Fall vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Überreichung obliegt dem geschäftsführenden Vorstand.

Über weitere mögliche Anlässe ist im geschäftsführenden Vorstand ein entsprechender Beschluss zu fassen.