{"id":216,"date":"2012-10-01T20:05:45","date_gmt":"2012-10-01T20:05:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ttv-siegelbach.de\/?page_id=216"},"modified":"2016-09-14T11:41:33","modified_gmt":"2016-09-14T11:41:33","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ttv-siegelbach.de\/?page_id=216","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a71 Allgemeines:<\/strong><\/p>\n<p>1. Der am 10.M\u00e4rz 1955 in Siegelbach gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen<br \/>\n&#8222;Tischtennis-Verein Siegelbach e.V.&#8220;. Er ist Mitglied des &#8222;Pf\u00e4lzischen<br \/>\nTischtennis-Verbandes&#8220;, hat seinen Sitz in 67661 Kaiserslautern-Siegelbach<br \/>\nund ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen.<\/p>\n<p>2. Die Farben des Vereins sind rot-wei\u00df.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Zweck und Aufgaben:<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke<br \/>\nim Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen<br \/>\nund Leistungen, einschlie\u00dflich sportlicher Jugendpflege. Der Verein ist selbstlos<br \/>\nt\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.<\/p>\n<p>3. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine<br \/>\nPerson durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unver-<br \/>\nh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h3>\u00a73 Erwerb der Mitgliedschaft:<\/h3>\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p>2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung<br \/>\nauszuf\u00fcllen und zu unterzeichnen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung der<br \/>\ngesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den gesch\u00e4fts-<br \/>\nf\u00fchrenden Vorstand.<\/p>\n<p>2a. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages sind dem Antragsteller die Gr\u00fcnde<br \/>\nschriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb von vier Wochen der<br \/>\nWiderspruch zul\u00e4ssig. \u00dcber den Widerspruch entscheidet der Gesamtvorstand.<\/p>\n<p>3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch<br \/>\nBeschlu\u00df der Jahreshauptversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Verlust der<\/strong> <strong>Mitgliedschaft:<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschlu\u00df aus dem Verein.<br \/>\nDie Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.<\/p>\n<p>2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer<br \/>\nFrist von 6 Wochen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>3. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vorstand aus dem Verein<br \/>\nausgeschlossen werden:<\/p>\n<p>a) wegen erheblicher Nichterf\u00fcllung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen oder<br \/>\ngrober Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins.<\/p>\n<p>b) wegen Nichtzahlung von Beitr\u00e4gen trotz Mahnung.<\/p>\n<p>c) wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder<br \/>\ngroben unsportlichen Verhaltens.<\/p>\n<p>d) wegen unehrenhafter Handlungen.<\/p>\n<p>Der Bescheid \u00fcber den Ausschlu\u00df ist mit Einschreibebrief zuzustellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Beitr\u00e4ge:<\/strong><\/p>\n<p>1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie au\u00dferordentliche Beitr\u00e4ge werden<br \/>\nvon der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder<br \/>\nauch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.<\/p>\n<p>4. In Ausnahmef\u00e4llen kann der Beitrag durch den Vorstand erm\u00e4\u00dfigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit:<\/strong><\/p>\n<p>1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 16. Lebensjahr an. J\u00fcngere Mitglieder k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilnehmen.<\/p>\n<p>2. W\u00e4hlbar sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Ma\u00dfregelung:<\/strong><\/p>\n<p>Gegen Mitglieder die gegen den Verband, die Satzung oder gegen Anordnung des<br \/>\nVorstandes und der Abteilungen versto\u00dfen, k\u00f6nnen nach vorheriger Anh\u00f6rung vom<br \/>\nVorstand folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden:<\/p>\n<p>a) Verweis.<\/p>\n<p>b) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den<br \/>\nVeranstaltungen des Vereins.<\/p>\n<p>c) Umlegungen von personenbezogenen Vereinsstrafen auf das betreffende<br \/>\nMitglied.<\/p>\n<p>Der Bescheid \u00fcber diese Ma\u00dfregelung ist mit Einschreibebrief zuzustellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Vereinsorgane:<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>a) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>b) der Gesamtvorstand (gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand, erweiterter Vorstand)<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Mit<\/strong><strong>gliederversammlung:<\/strong><\/p>\n<p>1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in<br \/>\njedem Jahr statt.<\/p>\n<p>3. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen<br \/>\nmit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es der Vorstand<br \/>\nbeschliest oder ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim<br \/>\n1. Vorstand beantragt hat.<\/p>\n<p>4. Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich<br \/>\ndurch den Vorstand oder durch Ver\u00f6ffentlichung in der \u00f6rtlichen Tagespresse.<br \/>\nZwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine<br \/>\nFrist von 14 Tagen liegen.<\/p>\n<p>5. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung<br \/>\nmitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<p>a) Bericht des 1. Vorsitzenden<\/p>\n<p>b) Kassenbericht und Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>c) Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p>d) Wahlen, soweit diese erforderlich sind<\/p>\n<p>e) Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<\/p>\n<p>f) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und au\u00dferordentliche Beitr\u00e4ge (wenn vom Vorstand beantragt)<\/p>\n<p>g) Verschiedenes<\/p>\n<p>6. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>7. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorstandes bzw. des Versammlungsleiters den Ausschlag. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>8. Dringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer 2\/3-Mehrheit beschliest, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung bedarf der Einstimmigkeit.<\/p>\n<p>9. Geheime Abstimmungen erfolgen, wenn es beantragt wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Vorstand:<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand arbeitet:<\/p>\n<p>a) als gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand: bestehend aus dem 1. Vorstand, dem stellvertretenden Vorstand, dem Schatzmeister und dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>b) als Gesamtvorstand: bestehend aus dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand und dem<br \/>\nerweitertem Vorstand.<br \/>\nZum erweitertem Vorstand geh\u00f6ren:<br \/>\n&#8211; die Mitglieder des Vorstandes<br \/>\n&#8211; die Abteilungsleiter<br \/>\n&#8211; der Jugendleiter<br \/>\n&#8211; der Pressewart<br \/>\n&#8211; f\u00fcnf Ausschussmitglieder<\/p>\n<p>2. Der Gesamtvorstand tritt bei Bedarf zusammen. Er wir vom 1. Vorsitzenden geleitet.<\/p>\n<p>3. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie vertreten den\u00a0 Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis zum Verein wird der Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden t\u00e4tig.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand leitet den Verein. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei Vorstandsmitglieder beantragen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.<br \/>\nBei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt ein neues Mitglied, kommissarisch bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu berufen.<\/p>\n<p>5. Zu den Aufgaben des Gesamtvorstandes geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>a) die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen von Mitglieder oder sonstigen im Verein t\u00e4tigen Personen,<\/p>\n<p>b) die Bewilligung von Ausgaben sowie<\/p>\n<p>c) Aufnahme, Ausschluss und Bestrafung von Mitgliedern.<\/p>\n<p>6. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist f\u00fcr Aufgaben zust\u00e4ndig, die aufgrund ihrer\u00a0 Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bed\u00fcrfen. Er erledigt au\u00dferdem Aufgaben, deren Behandlung durch den Gesamtvorstand nicht notwendig ist.<br \/>\nDer Gesamtvorstand ist \u00fcber die T\u00e4tigkeiten des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes laufend zu informieren.<\/p>\n<p>7. Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes haben das Recht, an allen Sitzungen der Abteilungen und Aussch\u00fcsse beratend teilzunehmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Abteilungen:<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder diese werden im<br \/>\nBedarfsfall durch Beschluss des Vorstandes gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>2. Die Abteilung wird durch den Abteilungsleiter, seinen Stellvertreter und Mitarbeiter,<br \/>\ndenen feste Aufgaben \u00fcbertragen werden, geleitet.<\/p>\n<p>3. Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Die Abteilungsleitung ist gegen\u00fcber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung vepflichtet.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Protokolierung der Beschl\u00fcsse:<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sowie des Vorstandes ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Wahlen:<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder des Gesamtvorstandes sowie die Kassenpr\u00fcfer werden auf die Dauer von<br \/>\nzwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben so lange im Amt, bis der Nachfolger gew\u00e4hlt ist.<br \/>\nWiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Kassenpr\u00fcfung:<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Kasse des Vereins sowie eventuelle Kassen der Abteilungen werden in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliedrversammlung des Vereins gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<p>2. Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen dem Gesamtvorstand nicht angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong>\u00a715 Aufl\u00f6sung des Vereins:<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn sich mindestens 90% der Anwesenden daf\u00fcr entscheiden. Die Aufl\u00f6sung muss erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder weniger als sieben betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das gesamte Verm\u00f6gen des Vereins der Stadt Kaiserslautern zur weiteren Verwendung im Stadtteil Siegelbach im gemeinn\u00fctzigen Sinne und im Interesse des Sports zu, sofern das zust\u00e4ndige Finanzamt hierzu seine Einwilligung erteilt und der gemeinn\u00fctzige Charakter des Vereins anerkannt ist.<\/p>\n<p><strong>Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 21.Mai 1999 beschlossen.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Allgemeines: 1. Der am 10.M\u00e4rz 1955 in Siegelbach gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Tischtennis-Verein Siegelbach e.V.&#8220;. Er ist Mitglied des &#8222;Pf\u00e4lzischen Tischtennis-Verbandes&#8220;, hat seinen Sitz in 67661 Kaiserslautern-Siegelbach und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen. 2. 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